Das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) schob den Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme auf. Am 8. November 2019 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) dem Regionalgericht, es sei die aufgeschobene Freiheitsstrafe in Vollzug zu setzen, unter vollzugsbegleitender Durchführung der ambulanten Massnahme. Am Folgetag wurde A.________ verhaftet und von den BVD in vollzugsrechtliche Sicherheitshaft versetzt.