1. A.________ wurde am 2. März 2018 wegen versuchter schwerer Körperverletzung (mehrfach begangen), Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt. Das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) schob den Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme auf.