10 führungen, die Beschwerdeführer stünden einer «staatlichen Übermacht» entgegen. Die Staatsanwaltschaft untersucht hier in einem gesetzeskonformen Strafverfahren ein mögliches Tötungsdelikt und ist somit prinzipiell «auf der Seite» der Beschwerdeführer. Es sind keine Verletzungen von verfassungs- oder konventionsrechtlichen Garantien erkennbar. 4. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde unbegründet und daher abzuweisen.