Dies sind allein mehr als 20% der gesamten Akten. Zu beachten – und durch die Staatsanwaltschaft zu korrigieren – ist allerdings, dass der Übergang zwischen Ordner 1 und Ordner 2 nicht (mehr) vollständig korrekt abgebildet ist. Das Aktenverzeichnis zeigt auf, dass das Faszikel 7 im Ordner 1 anfängt und im Ordner 2 seine Fortsetzung findet (vgl. Aktenverzeichnis S. 2: Edition Patientenunterlagen, UPD Waldau (Fortsetzung)). Jedoch befinden sich das Dokument «Nachedition an die UPD vom 06.03.2020» sowie das Dokument «E-Mail an Frau G.________ (UPD) betr. Vervollständigung des Dokuments „Sichtkontrolle“» nicht in Band I, sondern in Band II.