In den einzelnen Faszikeln sind die Akten chronologisch abgelegt. Dies mit Ausnahme der bei den UPD edierten Patientenakten, welche chronologisch rücklaufend in den Strafakten abgelegt wurden, so wie sie von den UPD zugeschickt wurden (vgl. den entsprechenden Hinweis im Aktenverzeichnis unter Faszikel 7 [Unterlagen chronologisch rücklaufend, wie von UPD zugeschickt erhalten]). Damit entspricht die Aktenführung der im Kanton Bern geltenden Praxis der Staatsanwaltschaften bzw. – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer – der Weisung der Generalstaatsanwaltschaft vom 17. Dezember 2010.