Gerade diese „Sichtkontrollen" sind aber mitunter entscheidend in diesem Verfahren. Die Generalität meint, es sei nicht in den Interessen der Parteien zu wissen und nachvollziehen zu können, was, wann, durch wen, den Akten beigefügt oder entzogen wurde, oder was sich überhaupt in den Akten befindet. Dies, obwohl der Sohn der Parteien in staatlicher Obhut das Leben verlor und längere Zeit trotz schweren psychischen Störungen in einem Regionalgefängnis inhaftiert wurde und der Aktenumfang bereits über 600 Seiten beträgt. Dies, obwohl sich die Parteien auf einen Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt berufen können. […]