Es ist bemerkenswert, wie sich die Generalität in einem Aktendossier von 600 Seiten bei nur gerade 31 vermerkten Aktenstücken schnell orientieren kann. Es bleibt aber eine reine Parteibehauptung und für den Schreibenden trifft dies jedenfalls nicht zu. Die Akten sind nicht chronologisch erfasst und zum Teil befinden sich mehrfach dieselben Austrittsberichte in den Akten. Andere aber befinden sich an Orten, wo man sie definitiv nicht erwartet hätte. Die erwähnten „Sichtkontrollen" befinden sich irgendwo zerstreut in den Akten. Gerade diese „Sichtkontrollen" sind aber mitunter entscheidend in diesem Verfahren.