Dass dies die systematische Parteivertretung in erheblichem Ausmass erschwert und zum Teil gar verunmöglicht, ist offensichtlich. Es kann nicht vom Anwalt verlangt werden, dass er stundenlang Akten durchforstet, bis er auf das richtige Dokument stösst oder mehrfach dieselben Akten kopiert. Bei der nächsten Durchsicht der Akten würde sich das fragliche Aktenstück sodann wieder an einem anderen Ort befinden. […] Es ist bemerkenswert, wie sich die Generalität in einem Aktendossier von 600 Seiten bei nur gerade 31 vermerkten Aktenstücken schnell orientieren kann.