Das Verzeichnis enthält unter 20 Faszikeln 31 erwähnte und nur teilweise datierte Aktenstücke, bei einem Umfang von über 600 Seiten Akten. Dieses Verzeichnis ist kein Verzeichnis. Zu dieser Rüge äussert sich die Generalität nicht. Die Vorinstanz kann die Aktenstücke ganz einfach paginieren, wenn sie sie nicht ordnen will. Wenn die Staatsanwaltschaft Akten ediert, werden die edierten Akten zu Akten der Staatsanwaltschaft und entsprechend müssen diese Akten erfasst werden. Wenn nicht jedes Dokument einzeln genannt wird, so müssen doch die wichtigsten Aktenstücke oder ein Verbund von Aktenstücke genannt werden, z.B. „Sichtkontrollen zwischen….