Ein spezifisches Dokument kann höchstens zufällig aufgefunden werden, weil die Editionen auch nicht chronologisch geordnet sind. Wenn die Generalität diesen Einwand auf die Editionen im Faszikel 7 beschränken will, äussert sie sich wiederum gegen die Akten. Die „einzelnen Aktenstücke" müssen im Verzeichnis genannt werden. Hier werden aber lediglich Titel genannt: „Eröffnung", Gerichtsstand, Haft, etc. Dies ist kein Aktenverzeichnis und schon gar kein vollständiges. Das Verzeichnis enthält unter 20 Faszikeln 31 erwähnte und nur teilweise datierte Aktenstücke, bei einem Umfang von über 600 Seiten Akten.