4 in den Akten fortlaufend erfasst. Hierfür sind wie ausgeführt verschiedene Systeme möglich und es ist Sache der Staatsanwaltschaft, welche der verschiedenen gesetzeskonformen Systeme sie wählt. Eine fortlaufende Paginierung, wie sie der Beschwerdeführer verlangt, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten und damit keineswegs zwingend (Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt BES.2018.3 vom 15. Oktober 2018, E. 3.3) 3.2 Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Untersucht wird der aussergewöhnliche Todesfall von E._____