Zwar mag D.________ ihrer Schwester danach versichert haben, sie brauche keine Angst zu haben. Dementsprechend hat sie die Drohung auch nicht zur Anzeige gebracht. Trotzdem passen diese Schilderungen in das bereits aufgezeichnete Bild, wonach der Beschwerdeführer sich bisweilen unlauterer Mitteln bedient, um