Hervorzuheben ist sodann die Schwere des gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwurfs (Angriff auf das Leben und somit auf das höchste Rechtsgut überhaupt). Dies verstärkt das öffentliche Interesse an einer von Beeinflussungsversuchen freien Sachverhaltsermittlung. Im Falle einer Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung muss der Beschwerdeführer mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe und womöglich mit einer Landesverweisung rechnen.