Nicht ausgeschlossen ist weiter, dass die gemeinsame Tochter F.________ im weiteren Verlauf des Verfahrens auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht verzichten wird und doch noch zur Sache befragt werden kann. Auch wenn sie sich im Zeitpunkt der Schussabgabe im Kinderzimmer nebenan befunden hat, kann sie Angaben zu ihren Wahrnehmungen der Tat und darüber hinaus zum Verhältnis ihrer Eltern und damit zu einem möglichen Motiv des Beschwerdeführers machen. Es ist daher wichtig, dass eine allfällige Einvernahme von F.________ ohne vorgängige Einwirkungen erfolgt.