1. Seit dem 25. Januar 2020 führt die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen A.________ wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Am 28. Januar 2020 wurde A.________ für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Am 9. März 2020 stellte er ein Haftentlassungsgesuch. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 12. März 2020, das Haftentlassungsgesuch sei abzuweisen und die bis am 24. April 2020 angeordnete Untersuchungshaft sei stattdessen um weitere sechs Monate zu verlängern.