Restitutionsbeschlagnahme als auch diejenigen für eine Ersatzforde- rungs- und Kostendeckungsbeschlagnahme vor. Aus den Akten ergibt sich, dass dem Beschwerdeführer insgesamt sechs Einbruchdiebstähle zur Last gelegt werden, welche er in Mittäterschaft begangen haben soll. Er ist grösstenteils geständig und bestreitet den hinreichenden Tatverdacht zu Recht nicht. Der Gesamtdeliktsbetrag für die Einbruchdiebstähle beläuft sich auf CHF 79’858.55 und der Gesamtschaden auf CHF 33'950.10. Der Beschwerdeführer hat die Einbruchdiebstähle gemäss eigenen Aussagen in unterschiedlichen Kompositionen zusammen mit jeweils 1-4 Mittätern begangen.