6 schlagnahme vorgeht, hindert die Staatsanwaltschaft nicht, beide Zwecke zur Begründung der Beschlagnahme aufzuführen. 4.7 Vorliegend liegen zweifellos komplexe Verhältnisse vor, weshalb eine mehrspurige Begründung der Staatsanwaltschaft resp. eine Beschlagnahme zu mehreren Zwecken gerechtfertigt war. Es liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Einzie- hungs- resp. Restitutionsbeschlagnahme als auch diejenigen für eine Ersatzforde- rungs- und Kostendeckungsbeschlagnahme vor.