f. zu Art. 396 StPO; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 444 vom 29. Januar 2019 E. 3.1). Vorliegend hat nicht der Beschwerdeführer um Wiedererwägung der Kontosperre ersucht, sondern die Staatsanwaltschaft hat eine neue Beschlagnahmeverfügung erlassen. Die angefochtene Verfügung betrifft zwar dieselben Konti, welche bereits