Zudem seien Vermögenswerte des Beschwerdeführers zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen und Entschädigungen zu beschlagnahmen. Am 10. März 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass die am 27. Februar 2020 gesperrten Konti des Beschwerdeführers zu saldieren seien und die C.________(Bank) wurde angewiesen, das jeweilige Abschlussbetreffnis der Konti der Staatsanwaltschaft zu überweisen.