bei der C.________(Bank) anordnete, wobei Eingänge und Gutschriften, Daueraufträge sowie LSV-Belastungen von der Sperrung ausgenommen wurden. Begründet wurde die Kontosperre damit, dass der Verdacht bestehe, dass die auf den Bankkonti des Beschwerdeführers befindlichen Vermögenswerte durch strafbare Handlungen erlangt worden seien. Es müsse nach dem aktuellen Verfahrensstand davon ausgegangen werden, dass die der