ABO YOUSSEF, Die Legitimation des Geschädigten zur Beschwerde in Strafsachen, in: forumpoenale 5/2010 S. 317). Diese kritischen Stimmen blenden jedoch aus, wie ein Strafprozess mit adhäsionsweisen Zivilforderungen praktisch vonstattengeht und welcher Charakter einem solchen Prozess innewohnt. Seiner Natur nach ist der Adhäsionsprozess ein in den Strafprozess integrierter Zivilprozess (DOLGE, a.a.O, N. 9 zu Art. 122 StPO; LIEBER, a.a.O., N. 3 zu Art. 122 StPO; OBERHOLZER, a.a.O., S. 203 Rz. 561). Parteien im Strafverfahren sind die beschuldigte Person, die Privatklägerschaft sowie im Haupt- und im Rechtsmittelverfahren die Staatsanwaltschaft (Art. 104 Abs. 1 StPO).