5. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Tod von E.________ sel. von Seiten der involvierten staatlichen Stellen Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Namentlich werfen die Beschwerdeführer in ihrem Schreiben vom 10. November 2019 die Frage auf, wie es zum Suizid kommen konnte und ob sämtliche Vorsichtsmassnahmen ergriffen worden seien. Fraglich sei, ob es zu einer Sorgfaltspflichtverletzung einer bestimmten Person gekommen sei oder ob organisatorische Mängel festzustellen seien. Die Suizidhandlung wurde begangen, während E.________ sel. sich in den UPD in Sicherheitshaft befunden hatte.