Diese Vorgehensweise ist umso weniger gerechtfertigt, als den Beschwerdeführern mit der angefochtenen Verfügung sämtliche Rechte im Verfahren, in dem der aussergewöhnliche Tod ihres Sohnes untersucht wird, abgesprochen werden und diese für sie somit einen «Alles-oder-nichts- Entscheid» darstellt. Für die Anfechtung dieser Verfügung blieben ihnen nur zehn Tage Zeit. Unter diesen Umständen widerspricht die zusätzliche Erschwerung der Ausübung des Akteneinsichtsrechts dem Grundsatz von Treu und Glauben.