Im Weiteren ist es sehr unrealistisch, dass die Beschwerdeführerin als professionelle Hundehalterin (auch während einer «zweiten Phase») objektiv keine Möglichkeit hatte, weiter zu laufen, auszuweichen oder umzukehren. Ihre Darlegungen in der Beschwerdeschrift erschöpfen sich zu weiten Teilen in reinen – insgesamt wenig plausiblen – Behauptungen. Des Weiteren begab sich die Beschwerdeführerin freiwillig und wissentlich an einen Ort, wo sich erlaubterweise immer wieder mehrere unangeleinte Hunde befinden. Ein gewisses Mass an zu duldender Beeinflussung – so wie es hier geschehen ist – ist folglich hinzunehmen.