7 Beschuldigten 2 führen würde. Wie in E. 3.1 dargestellt, ist ein Strafverfahren einzustellen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs und eines Schuldspruchs nicht mindestens die Waage halten, sondern ein Freispruch wahrscheinlicher ist. Vorliegend sind Freisprüche in allen Punkten und gegen beide Beschuldigte deutlich wahrscheinlicher als Schuldsprüche: