3.6 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Zur Begründung kann vorab auf die einlässlichen und zutreffenden Ausführungen in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden (vorne E. 3.2). Die Beschwerdekammer schliesst sich diesen integral an. Im Sinne von Präzisierungen beziehungsweise Ergänzungen bleibt in der gebotenen Kürze anzufügen was folgt: Die Beschwerdeführerin lässt durch ihren Rechtsanwalt ein zweiphasiges Geschehen konstruieren. Indessen ist schlicht von einem dynamischen Geschehen auszugehen, welches einige Minuten gedauert haben dürfte.