Gerade die Stellungnahmen der beiden Beschwerdegegner zeigen auf, dass in casu offensichtlich der Sachverhalt umstritten ist (insb. betreffend die Zweistufigkeit der Vorkommnisse und der durch die zweite Phase herbeigeführten groben Einschränkung des freien Willens bzw. der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin ob den von den Beschwerdegegnern nicht zurückgehaltenen Hunden usw.). Um den Sachverhalt gehörig abzuklären sind namentlich vorab parteiöffentliche Befragungen der Parteien sowie von Herrn E.________ (als Zeuge […]) sowie allenfalls weitere Beweismassnahmen nötig.