181 StGB nicht erweisen. Darüber hinaus ist selbst gestützt auf die Aussagen der Beschuldigten 1 keine Beeinflussung seitens der Beschuldigten 2 bis 4 oder ihrer Hunde erkennbar, welche das üblicherweise geduldete Mass an Beeinflussung in ähnlicher Weise überschreitet, wie wenn die drei Beschuldigten gegenüber der Beschuldigten 1 Gewalt angewendet oder der Beschuldigten 1 gedroht hätten, damit diese etwas tut, unterlässt oder duldet. Dies gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass sich die Beschuldigte 1 mit vier Hunden freiwillig und wissentlich an einen Ort begeben hatte, wo