Der Beschuldigte 2 [Anm: hier Beschuldigter 1; der dortige Beschuldigte 3 ist hier der Beschuldigte 2] soll sie zudem an den Schultern/Armen gepackt und sie geschüttelt haben. Die Beschuldigten 2 bis 4 werfen ihrerseits der Beschuldigten 1 vor, sie soll die drei mehrfach unter anderem als «lahme bzw. faule Säcke», «Arschlöcher», «Tubel» […] beschimpft haben. Zusätzlich soll sie mit ihrer Anzeige bzw. durch ihre unzutreffenden Schilderungen eine falsche Anschuldigung begangen haben. […] Im vorliegenden Fall haben die Hunde der Beschuldigten 2 bis 4 unbestrittenermassen weder die Beschuldigte 1 noch ihre Hunde verletzt.