3 in dessen rechtlich geschützter Freiheit beschränken oder nimmt dies zumindest in Kauf (DELNON/RÜDY, a.a.O., N. 55 zu Art. 181 StGB). 3.2 Die angefochtene Verfügung – aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt – ist wie folgt begründet: Am 31.03.2019 kam es auf dem H.________-Weg bzw. auf der Wiese des Kynologischen Vereins in I.________ zu einem Zwischenfall zwischen den Beschuldigten, die sich zuvor untereinander nicht kannten.