3. Das Verfahren gegen E.________ wegen Widerhandlungen gegen das Hundegesetz, Nötigung und Unterlassung der Nothilfe wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 Bst. a und b StPO). 4. Das Verfahren gegen C.________ wegen falscher Anschuldigung hinsichtlich der Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Hundegesetz, Nötigung und Unterlassung der Nothilfe wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 Bst. a StPO). 5. Die diesbezüglichen Zivilklagen werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 320 Abs. 3 StPO).