Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 27. September 2019 in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Den drei Beschuldigten wird Hehlerei von deliktisch erhältlich gemachter Ware vorgeworfen, wobei der vorgesehene Deliktsbetrag beider Lieferungen rund CHF 44'000.00 beträgt und es nicht von den Beschuldigten zu verantworten war, dass die bestellten Waren der zweiten Lieferung tatsächlich nicht ausgeliefert wurden. Die den Beschuldigten vorgeworfenen Tathandlungen können prima vista – die Beschwerdekammer greift freilich nicht dem Sachgericht vor – als planmässig, organisiert, arbeitsteilig und finanziell