6 falls einbezogen werden darf. Die Anwesenheit aller drei Beschuldigten ist unter diesen Umständen für eine Urteilsfindung notwendig, auch weil der Beschwerdeführer – als einziger freigelassener und damit eventuell nicht anwesender Beschuldigter – hinsichtlich der vorzunehmenden Sachverhaltswürdigung (potenzieller in dubio-Freispruch) nicht noch besser gestellt werden soll.