und E.________, vorgeworfen (siehe Anklageschrift vom 18. März 2020, S. 4 f.). Die drei Beschuldigten bestritten während der Untersuchung grundsätzlich den ihnen gemachten Tatvorwurf der mehrfachen, versuchten und vollendeten Hehlerei. Sie verneinten insbesondere, um die deliktische Herkunft der gelieferten Geräte gewusst zu haben und machten gemäss den plausiblen Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Tatvorwurf und zu den vorliegenden Beweismitteln – insbesondere zu den ausgewerteten Mobiltelefonen – unterschiedliche, teilweise unklare und widersprüchliche Aussagen (siehe dazu Haftverlängerungsantrag vom 19. Februar 2020, S. 2 f.).