Der angefochtene Entscheid erweist sich als rechtmässig. Die vorliegende Situation ist nicht direkt mit derjenigen im zitierten Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 13 397 vom 19. Dezember 2013 vergleichbar, soweit dieser nach über sechs Jahren sowie mit Blick auf die Weiterentwicklung der bundesgerichtli-