Des Weiteren wird ihnen vorgeworfen, versucht zu haben, eine weitere deliktisch erwirkte Lieferung im Betrag von 24‘307.55 entgegenzunehmen, wobei sie die Lieferung in der Meinung, sie erhalte die deliktisch erwirkten Geräte, auch entgegennahmen, die Lieferung tatsächlich jedoch die erwarteten Geräte nicht enthielt. Dem Beschwerdeführer wird zudem vorgeworfen, eine gefälschte 500-Euro-Note, von welcher er annahm, sie sei gefälscht, in die Schweiz eingeführt zu haben in der Absicht, die Note gegen richtiges Geld einzutauschen. 3.3 Soweit ersichtlich wird das Vorliegen des dringenden Tatverdachts in der Beschwerdeschrift nicht bestritten.