und E.________ eine deliktisch erwirkte Lieferung mit elektronischen Geräten im Wert von CHF 20‘843.40 entgegengenommen zu haben, um sie anschliessend nach entsprechend noch zu erhaltender Weisung weiterzugeben. Des Weiteren wird ihnen vorgeworfen, versucht zu haben, eine weitere deliktisch erwirkte Lieferung im Betrag von 24‘307.55 entgegenzunehmen, wobei sie die Lieferung in der Meinung, sie erhalte die deliktisch erwirkten Geräte, auch entgegennahmen, die Lieferung tatsächlich jedoch die erwarteten Geräte nicht enthielt.