1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Hehlerei etc. Er befindet sich seit dem 27. September 2019 in Haft. Mit Anklageschrift vom 18. März 2020 wurde gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen versuchter und vollendeter Hehlerei sowie wegen Einführens von Schwarzgeld erhoben. Am 27. März 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Sicherheitshaft für drei Monate, d.h. bis am 27. Juni 2020, an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 30. März 2020 Beschwerde.