Bereits aus diesem Grund kann dem Beschwerdeführer keine positive Prognose gestellt werden. Zudem dürfte der Beschwerdeführer, der selber Vater von zwei Kindern ist, auch in Zukunft wiederholt in Kontakt mit deren Spielkameraden kommen. Mögliche Trigger für sein problembehaftetes Verhalten wird er nicht konsequent umgehen können. Es ist daher zu befürchten, dass der Beschwerdeführer, in Freiheit belassen, weiter nach dem bisherigen Tatmuster vorgehen und sexuelle Handlungen an Kindern vornehmen könnte.