Wie der bisherige Geschehensablauf zeigt, scheint sich der Beschwerdeführer durch das bereits laufende Strafverfahren wenig beeindrucken zu lassen. Im März 2019 haben die Ermittlungen zu den ersten Vorfällen mit E.________ begonnen und am 29. Januar 2020 wurde diesbezüglich Anklage gegen ihn erhoben. Dennoch tauchten rund ein Jahr nach Ermittlungsbeginn, sehr ähnlich gelagerte Vorwürfe auf, welche sich Ende des Jahres 2019 oder Anfang 2020 ereignet haben sollen. Bereits aus diesem Grund kann dem Beschwerdeführer keine positive Prognose gestellt werden.