Konkret wird der Beschwerdeführer angeklagt, die damals 9-jährige E.________, als er sich mit ihr alleine zuhause befunden habe, zum gemeinsamen Videospiel zu sich auf den Schoss genommen, sie dabei über den Kleidern in ihrem Intimbereich gestreichelt und ihr Küsse auf die Wange gegeben zu haben. Zudem habe er sie über den Kleidern an ihren Oberschenkeln