Weiter gilt festzuhalten, dass in keiner Weise von einem Untertauchen nach Thailand die Rede sein kann. Denn der Beschwerdeführer hat sich bereits rund einen Monat vor der Razzia auf dem H.________-Areal nach Thailand in den Urlaub begeben. Diese Reise trat er ohne Wissen darum an, dass eine Razzia auf ebendiesem Areal stattfinden würde. Die Reise war auch längst vor dem Juli 2019 geplant. Dem Beschwerdeführer kann auch nicht unterstellt werden, dass er von dieser Razzia gewusst und deshalb die Reise geplant hatte. Seine einzige Intention für die Reise nach Thailand war ein längerer Urlaub.