7 3.5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat bereits mit Beschluss BK 19 69 vom 29. März 2019 ein Ausstandsgesuch des Beschwerdeführers gegen die Gesuchsgegner 1-3 beurteilt und als unbegründet abgewiesen (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1B_224/2019 vom 4. Juli 2019). Auf diese Ausführungen kann vorab verwiesen werden, zumal der Beschwerdeführer mit neuerlichem Ausstandsgesuch nahezu dieselben Einwände vorbringt und nicht dartut, inwiefern sich an den Feststellungen der Beschwerdekammer in Strafsachen seither etwas geändert haben soll.