Der Gesuchsgegner 3 nehme seine Aufsichtspflichten nicht wahr. Dieser sei zudem zuvor mit dem Gesuchsgegner 1 als Bundesanwalt tätig gewesen und aufgrund der Affäre Bankier N.________ abgesetzt worden. Mithin seien «unheilige Allianzen» zu seinem Nachteil geschmiedet worden. Der Gesuchsgegner 1 sei ferner bereits in derselben Sache befasst gewesen, weshalb auch aus diesem Grund ein Ausstandsgrund vorliege. Der Gesuchsgegner 1 habe sich an mehreren Stellen zur Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers geäussert und die nachvollziehbaren Erklärungen als angebliche Schutzbehauptungen qualifiziert.