Gleichwohl seien die Eingaben der Gegenpartei berücksichtigt worden. Ein solches Handeln stelle eine Amtsanmassung, eine ungetreue Amtshandlung, eine Urkundenfälschung etc. dar. Er werde ohne jegliche Rechtsgrundlage seit Jahren vom Gesuchsgegner 2 und seinen Befehlsempfängern in haltlose inszenierte und konstruierte Verfahren gedrängt. Rechtsverletzungen, Verfahrensmängel, Verfahrensfehler und die Verletzung seines rechtlichen Gehörs würden Standard unter der Federführung des Gesuchsgegners 2 darstellen.