a und f StPO und macht zusammengefasst geltend, von der Staatsanwaltschaft seien massive Verfahrensfehler getätigt worden. Die Unabhängigkeit sei nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Im Gegenteil sei eine massive Feindseligkeit und Diskriminierung zu seinem Nachteil auszumachen. Da der Gesuchsgegner 1 nicht Rechtswissenschaft studiert habe, müsse davon ausgegangen werden, dass sämtliche Verfahren gegen ihn inszeniert seien. Die Verfahren seien verjährt/verwirkt oder zu spät angezeigt worden. Gleichwohl seien die Eingaben der Gegenpartei berücksichtigt worden.