Betreffend das Strafverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern am 18. März 2020 zudem die Weisung erteilt, dass die Einvernahmen und Verhandlungen mit persönlicher Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten per sofort bis einstweilen am 19. April 2020 eingestellt werden. Die einstweilige Einstellung von Einvernahmen und Verhandlungen bewirkt nicht die Einstellung des Strafverfahrens als solches.