1 der FAQ zur Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus [COVID-19]; abrufbar im Internet unter https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/coronavirus.html). Betreffend das Strafverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern am 18. März 2020 zudem die Weisung erteilt, dass die Einvernahmen und Verhandlungen mit persönlicher Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten per sofort bis einstweilen am 19. April 2020 eingestellt werden.