_ erhebt, ist ihm entgegenzuhalten, dass dieser – wie von ihm offenbar gewünscht – aus dem amtlichen Mandat entlassen wurde. Seine diesbezüglichen Einwände sind deshalb nicht zu hören resp. bestätigen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Rechtsanwalt F.________ offensichtlich tatsächlich erheblich gestört war, was die Entlassung aus dem amtlichen Mandat rechtfertigte. Plausible Einwände gegen Rechtsanwalt B.________ werden vom Beschwerdeführer keine vorgebracht. Rechtsanwalt B.________ wird vom Beschwerdeführer lediglich einmal am Rand erwähnt und ohne Begründung als «zwielichtige Person» bezeichnet.