3 Einstellung des Strafverfahrens von Amtes wegen aufgrund von nicht zureichend dargetaner «massiver Verfahrensfehler» und «Rechtswillkür» veranlassen. Schliesslich ist auf die Beschwerde auch insoweit nicht einzutreten, als der Beschwerdeführer Einwände gegen den Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen BK 19 68 vom 19. Februar 2019 erhebt und seine offensichtlich dagegen erhobenen Rügen vor dem Bundesgericht wiedergibt.